Examenstreffer Zivilrecht, 1. Examen Klausur Z II, Hessen, Juni 2020
Die Z-II-Klausur im Juni Termin 2020 bestand aus zwei Teilen Beide thematisierten aktuelle Rechtsprechung aus dem Kaufrecht.
Im ersten Teil ging es um die Abgrenzung von § 434 I 1 BGB und § 434 I 2 Nr. 2, S. 3 BGB bei öffentlichen Äußerungen des Verkäufers und die damit verbundenen Fragen zum Ausschluss der Gewährleistung durch AGB. Die zugrundeliegende Entscheidung des BGH, Urteil vom 27.09.2017, VIII ZR 271/16 wurde in der RA 12/2017 auf Seite 617 ausführlich besprochen. Im aktuellen Crashkursskript steht sie in der Kursversion auf Seite 75, in der Buchhandlungsversion auf Seite 73. Ferner wird das Thema im Examenskurs in der Übungsklausur „Grundstücksträume“ behandelt.
Im zweiten Fall ging es um die Frage, ob und auf welcher rechtlichen Grundlage ein Käufer die Abnahme und Bezahlung einer zerkratzten Sache verweigern kann, die zur Zeit des Kaufvertragsschlusses noch keine Kratzer aufwies. Die zugrundeliegende BGH-Entscheidung, Urteil vom 26.10.2016, VIII ZR 211/15 wurde in der RA 01/2017 auf Seite 10 dargestellt. Im aktuellen Crashkursskript wird sie in der Kursversion sowohl auf Seite 70 als auch auf Seite 97, in der Buchhandlungsversion auf den Seiten 68 und 96 dargestellt.