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Examenstreffer Zivilrecht, 1. Examen, Hessen, Februar 2022, Z-II

Examenstreffer Zivilrecht, 1. Examen, Hessen, Februar 2022, Z-II

Die Z II-Klausur forderte Kenntnisse aus dem Bereich des Rechts der Abtretung, der Aufrechnung sowie der Grundschuld.

Ein Kernproblem des Falles behandelte die Frage eines einredefreien Erwerbs der Grundschuld kraft guten Glaubens, wenn eine Einrede nicht im Sicherungsvertrag enthalten ist und sich auch nicht aus ihr ergibt, sondern nachträglich vereinbart wurde. Diese Problematik der Abgrenzung von § 1192 Ia BGB von § 1157 BGB behandelte erstmals das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 17.10.2013 5 U 48/12, das wir in der RA 02/2014, 73 besprochen haben. Zum Standardwissen gehört das Urteil des BGH, DnotZ, 2011, 201 ff. Beide Urteile befinden sich hintereinander sowohl in der Buchhandlungsversion als auch in der Kursversion des Crashkurs Zivilrecht.

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