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Examenstreffer Strafrecht 2. Examen, NRW/Rheinland-Pfalz, Oktober 2019

Examenstreffer Strafrecht 2. Examen, NRW/Rheinland-Pfalz, Oktober 2019

Im Rahmen einer Revision aus Sicht des Verteidigers wurde als ein Verfahrensfehler der Fall BGH, 2 StR 485/17, RA-Telegramm 2019, 6, geprüft: Keine Befangenheit einer Dolmetscherin bei menschlicher Zuwendung; § 191 GVG verweist bzgl. der Befangenheit von Dolmetschern auf §§ 74 I, 24 I StPO.

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