Examenstreffer Strafrecht 2. Examen, Hessen / NRW, September 2020
BGH, 2 StR 563/18, RA 03/2020, 157
Ein materieller Schwerpunkt war die Frage, ob gemeinsamer Drogenkonsum eine Garantenstellung begründen kann. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft kann gegenseitige Hilfspflichten und damit eine Garantenstellung begründen, wenn darüber hinaus erkennbar eine Schutzfunktion gegenüber Hilfsbedürftigen aus der Gruppe übernommen wird. Davon abzugrenzen sind lose Zusammenschlüsse etwa von Zechkumpanen oder auch von Rauschgiftkonsumenten, bei denen es regelmäßig an der Übernahme einer Beistandspflicht fehlen wird.