Examenstreffer Strafrecht 2. Examen, Hessen/NRW, Mai 2019
Erneut wurde das Thema der Befangenheit eines Richters im Rahmen einer Revisionsklausur behandelt. Konkret ging es um die Frage, ob eine Befangenheit gegeben ist, wenn die Einlassung als „Quatsch“ bezeichnet wird. Die Entscheidung wurde im RA Telegramm 08/2018 (BGH, 3 StR 559/17) behandelt.