Examenstreffer Strafrecht, 2. Examen, Hessen/NRW, Januar 2021, Klausur S II
Im Rahmen einer Revision der StA ging es im materiellen Recht in einem der drei Tatkomplexe um das BGH-Urteil 2 StR 504/19. Diese Entscheidung war ca. 1 Monat vor dem Klausurtermin dargestellt im RA-Telegramm 12/2020 auf S. 129. Inhaltlich ging es um die Frage, dass und im konkreten Fall ob bei fehlender Zueignungsabsicht (im Rahmen des Raubes) dennoch wegen Bereicherungsabsicht § 255 StGB in Betracht kommt. Erneut zeigt sich (parallel zur der hessischen AuW-Klausur aus dem Januar ´21), dass es sich absolut lohnt, bis zum Schluss aktuelle Rechtsprechung zur Kenntnis zu nehmen. Die Ausbildungszeitschrift „RA“ von Jura Intensiv hat sich erneut durch Aktualität und einen „Riecher“ für die heißen Examensthemen bewährt.