Examenstreffer SR 2. Examen, Hessen, November 2016
Wie nah die RA an den Examensthemen dran ist, zeigte sich erneut in der StA-Klausur im o.g. Termin. Es ging um eine verabrede Massenschlägerei. Dieses Thema wurde in der RA behandelt in Heft 5/13 (BGH, 1 StR 585/12) und in Heft 4/15 (BGH, 3 StR 233/14).
Kombiniert war dies mit einem Klassiker: Dem Exzess (Tötungsdelikt) eines anderen Tatbeteiligten. In der RA wurde dies in Heft 2/13 (BGH, 2 StR 242/12) und Heft 2/16 (BGH, 1 StR 349/15) behandelt. Im Rahmen des § 81a StPO ging es um den Richtervorbehalt. Dieses Thema war - mit Blick auf § 105 StPO - kurz vor der Klausur Thema in der RA 10/16 (BGH, 2 StR 394/15) und davor schon in Heft 9/15 (BVerfG, 2 BvR 2718/10). Der Richtervorbehalt bei § 81a StPO war im RA-Telegramm 11/16 (OLG Oldenburg, 2 Ss Oli 152/16) enthalten.