Examenstreffer Strafrecht 2. Examen, Hessen, Mai 2016
In der 2. SR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es im Rahmen einer Revisionsklausur aus Sicht des Anwalts des Angeklagten materiell u.a. um die Strafbarkeit von sog. „Ping-Anrufen“.
Die der zugrundeliegenden Entscheidung des BGH, 3 StR 342/13, wurde in der RA 2014, Heft 7, behandelt.