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Examenstreffer Strafrecht 1. Examen, NRW/Rheinland-Pfalz/Hessen, August 2019

Examenstreffer Strafrecht 1. Examen, NRW/Rheinland-Pfalz/Hessen, August 2019

In der genannten Klausur hat sich erneut bestätigt, dass man sich vor den Klausuren nochmals Entscheidungen aus der RA ansehen sollte, die ca. 2-3 Jahre her sind. Im 2. Teil wurde der Fall OLG Hamm, 4 RVs 159/16, RA 2017, 217 (verkehrsfeindlicher Inneneingriff; Beifahrer öffnet Beifahrertür) geprüft. Der Fall wurde auch ausführlich im Crash-Skript dargestellt; inkl. der kritischen Würdigung z.B. durch Hecker, JuS 2017, 563, 564.

Im 1. Teil wurde das Problem der sukzessiven Erfolgsqualifikation behandelt. Fraglich war, ob - in Abgrenzung zu § 252 StGB - eine bloße Absicht der Fluchtsicherung genügt. Dieses war Thema in der RA 2017, 605 (BGH, 2 StR 130/17) und wurde als Aufsatz in der RA 2018, 493, nochmals hervorgehoben. Auch dieses Thema wird im Crash-Skript ausführlich behandelt.

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