"Ramelow-Entscheidung" des BVerfG, veröffentlicht in RA 12/2013 (BVerfG, Beschluss vom 17.9.2013, 2 BvR 2436/10
Die Entscheidung betrifft die Beobachtung des Politikers der Linken, Bodo Ramelow. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte ihn beoabachtet, obwohl ihm selbst keine verfassungsfeindlichen Tendenzen vorgeworfen wurden.
Die in der RA dargestellte Entscheidung ist nahezu unverändert im Examenstermin in Hessen geprüft worden.