Examenstreffer Öffentliches Recht, 2. Examen, Baden-Württemberg, Dezember 2021
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um die Frage, ob das Abstellen von E-Scootern eine straßenrechtliche Sondernutzung ist, die der Erlaubnis bedarf. Vorlage für diesen Teil der Klausur war ein Beschluss des OVG Münster vom 20.11.2020 (11 B 1459/20).
Die Entscheidung war veröffentlicht in der RA 2021, 29. Auf die Entscheidung wurde auch im Skript Crashkurs Öffentliches Baden-Württemberg und in den Examenstipps zum Öffentlichen Recht Baden-Württemberg hingewiesen.