Examenstreffer Öffentliches Recht 1. Examen, Rheinland-Pfalz, März 2017
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage einer natürlichen Person gegen einen Sekundärrechtsakt der EU (Art. 263 IV AEUV). Dem liegt das Urteil des EuGH vom 3.10.2013, Az.: C-583/11. Die Entscheidung war veröffentlicht in der RA 2014, 29 ff. Zudem wurde in den Examenstipps Öffentliches Recht für Rh.-Pfalz und im Crashkursskript Öffentliches Recht für Rh.-Pfalz ausdrücklich auf die Entscheidung hingewiesen.