Examenstreffer Öffentliches Recht 1. Examen, NRW/Berlin/Brandenburg, April 2017
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um die Zulässigkeit niedrigerer Eintrittspreise für Einwohner beim Besuch eines kommunalen Schwimmbades und der damit verbundenen Diskriminierung Ortsfremder sowie um das europarechtliche Vorabentscheidungsverfahren. Damit liegt der Klausur vollumfänglich der Beschluss des BVerfG vom 19.7.2016, Az.: 2 BvR 470/08 zugrunde. Diese Entscheidung war veröffentlicht in der RA 10/2016. Zudem wurde in den Examenstipps Öffentliches Recht für NRW/Berlin/Brandenburg und im Crashkursskript Öffentliches Recht für NRW/Berlin/Brandenburg ausdrücklich auf die Entscheidung hingewiesen.