Examenstreffer Öffentliches Recht 1. Examen, NRW, Mai 2020
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es u.a. um die Verweigerung der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Klausur lag insoweit ein Beschluss des OVG Münster vom 26.04.2019 (Az.: 5 B 543/19) zugrunde. Diese Entscheidung war publiziert in der RA 07/2019, S. 369. Ferner wurde auf die Entscheidung im Crashkursskript Öffentliches Recht NRW sowie in den 1. Examenstipps Öffentliches Recht NRW ausdrücklich hingewiesen.