Examenstreffer Öffentliches Recht 1. Examen, NRW, Mai 2017
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um den Verstoß eines Ratsmitglieds gegen seine Verschwiegenheitspflicht und die daraufhin vom Rat verhängten Sanktionen. Damit liegen der Klausur einerseits das Urteil des OVG Münster vom 15.09.2015, Az.: 15 A 1961/13 (veröffentlicht in der RA 2016, 32 ff.), sowie der Beschluss des OVG Münster vom 28.06.2016, Az.: 15 A 1095/15, zugrunde. Auf beide Entscheidungen wurde in den Examenstipps Öffentliches Recht für NRW und im Crashkursskript Öffentliches Recht für NRW ausdrücklich hingewiesen.