Examenstreffer Öffentliches Recht 1. Examen, NRW, Dezember 2019
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es um die Pflichtmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft sowie um den Anspruch eines Pflichtmitglieds auf Austritt der Körperschaft aus einem privatrechtlich organisierten Verband. Der Klausur lagen ein Beschluss des BVerfG vom 17.07.2017 (Az. 1 BvR 2222/12) und ein Urteil des BVerfG vom 23.03.2016 (Az. 10 C 4/15) zugrunde.
Auf beide Entscheidungen wurde im Crashkursskript Öffentliches Recht NRW sowie in den 1. Examenstipps Öffentliches Recht NRW ausdrücklich hingewiesen. Ferner war der Beschluss des BVerfG publiziert in der RA 09/2017, S. 477.