Examenstreffer Öffentliches Recht, 1. Examen, NRW, August 2021
In der 2. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins musste die Verfassungsmäßigkeit der §§ 28, 32 IfSG geprüft werden. Über diese Problematik war in der „RA“ mehrfach berichtet worden, z.B. OVG Münster, Beschluss vom 23.6.2020, 13 B 695/20.NE, RA 08/2020, 427, oder VGH Kassel, Beschluss vom 12.11.2020, 8 B 2701/20.N, RA 01/2021, 33.
Auf die Entscheidungen wurde auch im Skript Crashkurs Öffentliches NRW und in den Examenstipps Öffentlichen Recht NRW hingewiesen.