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Examenstreffer Öffentliches Recht, 1. Examen, Hessen, NRW, Rh.-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Termin Februar 2022

Im Klausurtermin Februar 2022 der Pflichtfachprüfung des 1. Examens war in Hessen, NRW, Rh.-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen in der 2. ÖR-Klausur zu prüfen, ob es im Einklang mit den Grundrechten und dem EU-Recht steht, wenn Einheimische für den Besuch eines kommunalen Schwimmbades, das in Privatrechtsform betrieben wird, weniger Eintritt bezahlen müssen als Ortsfremde.

Die Klausur beruht weitgehend auf einer Entscheidung des BVerfG (sog. Schwimmbadentscheidung, Beschluss vom 19.9.2016, 2 BvR 470/08), publiziert in der RA 2016, 533. Auf die Entscheidung wurde auch in den Crashkursskripten Öffentliches Recht hingewiesen. Sie war bereits im April 2017 Vorlage für eine Examensklausur in Berlin und NRW.

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