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Examenstreffer Öffentliches Recht 1. Examen Hessen, Februar / März 2020

Examenstreffer Öffentliches Recht 1. Examen, Hessen, Februar / März 2020

In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es einerseits um den Schutz der sog. stillen Feiertage. Der Klausur lag insoweit ein Beschluss des BVerfG vom 27.10.2016 (Az.: 1 BvR 458/10) zugrunde. Diese Entscheidung war publiziert im RA-Telegramm 1/2017, S. 5. Ferner wurde auf die Entscheidung im Crashkursskript Öffentliches Recht Hessen sowie in den 1. Examenstipps Öffentliches Recht Hessen ausdrücklich hingewiesen.

Ferner war in der Klausur zu beurteilen, ob eine Tanzveranstaltung als Versammlung zu qualifizieren ist. Dieser Teil der Klausur war angelehnt an einen Beschluss des OVG Weimar vom 12.7.2017 (Az.: 3 EO 544/17). Diese Entscheidung war publiziert in der RA 2018, S. 146. Ferner wurde auf die Entscheidung im Crashkursskript Öffentliches Recht Hessen sowie in den 1. Examenstipps Öffentliches Recht Hessen ausdrücklich hingewiesen.

 

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