Examenstreffer Öffentliches Recht, 1. Examen, Baden-Württemberg, September 2022
In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins wurde einerseits geprüft, ob eine nächtliche Ausgangsbeschränkung durch eine Coronaschutz-Verordnung verfassungskonform ist. Vorlage für diesen Teil der Klausur war ein Beschluss des BVerfG vom 19.11.2021 (1 BvR 781/21 u.a. - sog Bundesnotbremse I - ). Die Entscheidung war veröffentlicht in der RA 2022, 29.
Im 2. Teil der Klausur ging es um diskriminierende Eintrittspreise für ein privat betriebenes Schwimmbad zum Nachteil ausländischer Staatsangehöriger. Dieser Teil der Klausur baut auf der sog. Schwimmbadentscheidung des BVerfG auf (Beschluss vom 19.9.2016, 2 BvR 470/08). Sie war veröffentlicht in der RA 2016, 533.
Auf beide Entscheidungen wurde zudem im Skript Crashkurs Öffentliches Recht Baden-Württemberg und in den Examenstipps zum Öffentlichen Recht Baden-Württemberg hingewiesen.