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Examenstreffer Öffentliches Recht, 1. Examen, Baden-Württemberg, März 2022

Examenstreffer Öffentliches Recht, 1. Examen, Baden-Württemberg, März 2022

In der 1. ÖR-Klausur des o.g. Prüfungstermins ging es einerseits um Äußerungen eines Hoheitsträgers. Diesem Teil der Klausur lag die Entscheidung des BVerfG vom 27.2.2018 (2 BvE 1/16) zugrunde, publiziert in der RA 2018, 193.
Der zweite Teil der Klausur betraf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Zusammenhang mit dem Betreiber sozialer Plattformen. Die hier zu lösende Problematik war in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des BVerfG, und zwar Beschluss vom 11.4.2018 (1 BvR 3080/09, RA 2018, 369 – sog. Stadionverbotsentscheidung), Beschluss vom 27.8.2019 (1 BvR 879/12, RA 2019, 641 – Hausverbot gegenüber NPD-Funktionär).
Auf diese Entscheidungen wurde zudem im Crashkursskript Öffentliches Recht Baden-Württemberg und in den Examenstipps zum Öffentlichen Recht Baden-Württemberg hingewiesen.

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