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BVerfG, Beschluss vom 17.9.2019, 2 BvE 2/16

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen, mit dem diese im Wege des Organstreitverfahrens die Feststellung begehrt hatte, dass Bundesregierung und Bundestag die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 24 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG durch die Beschlussfassung über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch den sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) verletzt hätten.
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Antragstellerin die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt hat. Nach dem vorgetragenen Sachverhalt erscheint die von der Antragstellerin behauptete Verletzung von vornherein ausgeschlossen.

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