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RA Printausgabe 07/2024

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    RA Printausgabe 07/2024

    In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

    Zivilrecht: OLG Brandenburg, Urteil vom 10.01.2024, 4 U 68/23: Zwangsvollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld

    Hat der Vollstreckungsgläubiger die Grundschuld nach dem 19.08.2008 erworben, gilt zugunsten des Eigentümers gem. Art. 229 § 18 II EGBGB die Regelung des § 1192Ia BGB. Die dolo agit Einrede ( § 242 BGB), die nach dem Erlöschen der gesicherten Forderung entsteht, kann der Eigentümer dehalb auch dem Erwerber der Grundschuld entgegenhalten.

    Öffentliches Recht:  OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.4.2024, OVG 6 B 18/22: Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch bzgl. Begnadigungsentscheidungen des Bundespräsidenten. Das Urteil zeigt die Herleitung des - seit einigen Jahren anerkannten - Anspruchs unmittelbar aus Art. 5 I 2 GG. Weiterhin klärt das Gericht, ob der Bundespräsident bei Begnadigungen als Exekutivorgan tätig wird, da der presserechtliche Auskunftsanspruch nur gegenüber Behörden besteht. Schließlich erläutert das OVG, warum Begnadigungen selbst justizfreie Hoheitsakte sind, der Widerruf einer Begnadigung hingegen gerichtlich überprüfbar ist.
     
    Strafrecht: BGH, Beschluss vom 25.10.2023, 4 StR 81/23: §§ 212 I, 25 I 2. Fall StGB und Suizid

    Die aktive Mitwirkung an der Selbsttötung eines anderen kann als mittelbare Täterschaft einzuordnen sein, wenn das Opfer quasi in den Selbstmord „getrieben“ wurde. Der ausgewählte Fall wirft ein sehr examensrelevantes Schlaglicht auf dieses Rechtsproblem.

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