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RA Printausgabe 02/2024

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RA Printausgabe 02/2024

In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

Zivilrecht: BGH, Urteil vom 26.10.2023, VII ZR 25/23: Einordnung eines Vertrages als Verbraucherbauvertrag bei mehreren Verträgen

Bei der Beurteilung, ob es sich um einen Verbraucherbauvertrag im Sinne von § 650i I 1 Fall 1 BGB handelt, kommt es nicht auf die Gesamtheit aller dem Unternehmer sukzessive im Verlauf der Bauarbeiten erteilten selbständigen Aufträge an.

Öffentliches Recht: VerfGH München, Entscheidung vom 25.10.2023, Vf. 70-IVa-20: Corona-Schutzmaßnahmen im Parlament

Gegenstand des Organstreitverfahrens waren Coronaschutz-Maßnahmen im Bayerischen Landtag, angeordnet durch die Landtagspräsidentin und gestützt auf deren Hausrecht. Hiergegen wandten sich die AfD-Fraktion sowie ein einzelner AfD-Abgeordneter. In der Zulässigkeitsprüfung differenzierte der VerfGH bzgl. der Rechtswirkungen der angeordneten Schutzmaßnahmen nach dem Adressatenkreis: Bzgl. der Mitarbeiter der Landtagsverwaltung handelte es sich um innerdienstliche Weisungen, bzgl. der Besucher des Landtags um eine Allgemeinverfügung und bzgl. der Antragsteller um verfassungsrechtlich relevante Anordnungen, die im Organstreitverfahren anzugreifen waren. Weiteres Problem in der Zulässigkeit war die zwischenzeitliche Erledigung der Schutzmaßnahmen, sodass die Antragsteller (analog zur FFK) ein besonderes Interesse an der rechtlichen Überprüfung geltend machen mussten. 

Strafrecht: BGH, Urteil vom 02.08.2023, 5 StR 80/23: Garantenstellung aus Ingerenz

Die Garantenstellung aus Ingerenz ist ein Klassiker. In der ausgewählten Entscheidung wird der Frage nachgegangen, ob auch ein durch § 35 StGB entschuldigtes Vorverhalten eine Garantenstellung aus Ingerenz begründen kann.
 
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