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- Artikel-Nr.: FN-JI31845
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Urteil vom 06.07.2023, VII ZR 151/22: Begriff des „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags“ gem. § 312b BGB
Die vorliegende Entscheidung verdeutlicht anschaulich, wie wichtig die Differenzierung zwischen Angebot und Annahme sein kann.
Öffentliches Recht: OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.02.2023, 1 ME 107/22: Grenzüberschreitender Nutzungskonflikt
Wohnbebauung und gewerbliche Bauwerke in unmittelbarer Nachbarschaft vertragen sich häufig nicht miteinander und können schwierige baurechtliche
Fragen aufwerfen, wie der nachfolgend dargestellte Beschluss des OVG Lüneburg beweist.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 29.03.2023, 2 StR 147/21: Fehlschlag beim mehraktigen Versuch
Der BGH befasst sich im vorliegenden Sachverhalt mit dem klassischen Problem des Rücktritts von einem mehraktigen Versuch.
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