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RA Printausgabe 08/2023

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RA Printausgabe 08/2023

In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

Zivilrecht: LG Mosbach, Urteil vom 31.05.2023, 5 S 47/22: Hühnergeschrei im Wohngebiet

Liegt die wesentliche Beeinträchtigung eines Grundstückes i. S. d. § 906 I BGB durch Geräusche nicht nur im störenden und lästigen Bereich, sondern stellen die Geräusche darüber hinaus eine Überschreitung der von der TA Lärm vorgegebenen Maximalgeräuschpegel dar, so ist es für den Störer wirtschaftlich zumutbar (§ 906 II 1 BGB), einen Betrag von 3.000 bis 4.000 € zur Beseitigung der unzulässigen Lärmemissionen, die von seinem Grundstück ausgehen, aufzuwenden.

Öffentliches Recht: OVG Münster, Urteil vom 14.6.2023, 4 A 2078/22: Auflösung einer öffentlichen Einrichtung (Düsseldorfer Großmarkt)

Grundsatzproblematik des KommunalR: Pflicht zur Wahrnehmung bestimmter freiwilliger Selbtsverwaltungsaufgaben (hier: Fortführung des Düsseldorfer Großmarkts)? Das OVG setzt sich kritisch mit dem berühmten "Weihnachtsmarkturteil" des BVerwG auseinander und lässt die Revision zu, um dem BVerwG die Möglichkeit zu geben, seine Rechtsprechung zu revidieren, zumindest aber zu erklären. Neben dieser examensrelevanten kommunalrechtlichen Fragestellung ist das Urteil wegen des Prüfungsaufbaus interessant, da das Kommunalrecht inzident im Rahmen des Widerrufs einer Zulassung zum Düsseldorfer Großmarkt zu erörtern ist.

Strafrecht: BGH, Beschluss vom 09.01.2023, 1 StR 381/22: § 269 StGB durch Anlegen eines Online-Accounts

Der Angeklagte hatte unter einer falschen Identität bei einem Online-Shop einen Account angelegt und dort Bestellungen getätigt. Mit der Strafbarkeit dieses Vorgehens beschäftigt sich die ausgewählte Entscheidung. Prüflinge mögen „Internet-Delikte“ i.d.R. nicht sonderlich; gerade deshalb muss man sich damit beschäftigen.

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