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RA Printausgabe 06/2023

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    RA Printausgabe 06/2023

    In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

    Zivilrecht: BGH, Urteil vom 18.04.2023, VI ZR 345/21: Gesamtschuldnerische Haftung des Leasingnehmers

    Vom Schadensersatzanspruch gem.  § 7 I StVG sind Schäden am Fahrzeug des Halters (eigenes Fahrzeug) nicht umfasst. SolcheRechtsfragen entstehen immer, wenn die Eigentümerstellung (z.B. Sicherungseigentum oder Stellung als Leasinggeber) und die Haltereigenschaft nicht in einer Person zusammentreffen.

    Öffentliches Recht: VGH München, Beschluss vom 24.3.2023, 10 CS 23.575: Fahrraddemo auf Autobahn und Abseilen von einer Autobahnbrücke

    Fahrraddemo auf einer Autobahn und Abseilen von einer Autobahnbrücke, mit der die Forderung nach einer Verkehrswende unterstrichen werden soll. Auch hierbei handelt es sich um ein momentan intensiv diskutiertes Thema, das letztmals in der Ausgabe 7/2021 in der RA behandelt wurde.

    Strafrecht: BGH, Beschluss vom 28.03.2023, 4 StR 61/23: Scheinwaffe i.S.v. § 250 I Nr. 1b) StGB

    Ein „Labello“ ist keine sog. „Scheinwaffe“, weil er für einen objektiven Beobachter schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild offensichtlich ungefährlich ist. Wie jedoch verhält es sich mit einer Luftpumpe, die der Täter dem Opfer „wie ein Gewehr“ ca. 30 cm vor das Gesicht hält? Eine zur künftigen Abgrenzung wichtige Frage, die der BGH beantwortet hat.

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