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- Artikel-Nr.: FN-JI31795
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: Zurücktreten der Tiergefahr eines von einem Hund getriebenen Pferdes
Die für Sachen geltenden Regeln sollen nach § 90 S. 3 BGB analog auf Tiere angewendet werden, jedoch stößt die Gleichsetzung mit Waren im Schadensrecht gem. § 251 II 2 BGB an Grenzen, weil die besondere Verantwortung des Menschen für das Tier sichtbar wird.
Öffentliches Recht: VG Berlin, Beschluss vom 11.10.2022, 1 L 304/22: Aufstellen eines zerstörten Panzers vor der russischen Botschaft
Der als Mahnmal und Anklage vor der russischen Botschaft in Berlin aufgestellte zerstörte Panzer hat ein erhebliches öffentliches Interesse hervor- und auch die Justiz auf den Plan gerufen. Die für die Aufstellung erforderliche Genehmigung war der Antragstellerin nämlich vom Land Berlin verweigert worden, sodass sie sich an das VG Berlin wandte, um die Genehmigungserteilung im Eilrechtsschutz zu erstreiten.
Strafrecht: BGH, Beschluss vom 25.10.2022, 5 StR 276/22: Beurteilung der Erforderlichkeit der Notwehr
Die Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung ist nicht immer einheitlich zu beurteilen. Es kann sein, dass einzelne Notwehrhandlungen des Täters erforderlich sind, andere hingegen nicht. Vor allem in der Klausur müssen diese dann auch separat geprüft werden. Dies arbeitet die ausgewählte Entscheidung schön heraus.
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