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RA Printausgabe 01/2023

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    RA Printausgabe 01/2023

    In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:

    Zivilrecht: BGH, Urteil vom 05.10.2022, VIII ZR 307/21: Auswirkungen der Schonfristzahlung des Mieters

    Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 III Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands beziehungsweise eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 I 2, III 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 I, II Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung.

    Öffentliches Recht: BVerfG, Beschluss vom 27.09.2022, 1 BvR 2661/21: Verbot von Windkraftanlagen in Waldgebieten

    Ausnahmsloses Verbot von Windenergieanlagen in Waldgebieten durch das ThürWaldG ist verfassungswidrig, da dem Land die Gesetzgebungsbefugnis fehlt. Der Bund hat von dem einschlägigen Kompetenztitel des Art. 74 I Nr. 18 GG abschließend Gebrauch gemacht.
    Der Beschluss zeigt mustergültig, wie die Kompetenztitel der Art. 73, 74 GG und die Sperrklausel des Art. 72 I GG zu prüfen sind. Zudem ist ein Thema betroffen (Windkraftanlagen in Waldgebieten), das auch in der breiten Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird und somit durchaus im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung steht. Schließlich knüpft das BVerfG inhaltlich an seine bekannte Klimaschutzentscheidung an und betont die Ausstrahlungswirkung des Art. 20a GG.

    Strafrecht: LG Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022, 4 Qs 368/222: Führen eines E-Scooters i.R.v. § 316 StGB

    Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) ist ebenso wie eine Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) ein eigenhändiges Delikt, so dass Täter nur sein kann, wer das Fahrzeug selbst führt, mag dies auch nur durch Bedienen der Lenkung vom Beifahrersitz aus geschehen. Die ausgewählte Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn zwei Personen auf einem E-Scooter fahren und der Hintere sich am Lenker festhält.

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