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- Artikel-Nr.: FN-JI31740
In dieser Ausgabe möchten wir die nachfolgenden Entscheidungen aufgrund ihrer Examensrelevanz besonders hervorheben:
Zivilrecht: BGH, Beschluss vom 10.08.2022, VII ZB 5/22: Zum Verbot der Pfändung des Pkw eines psychisch kranken Schuldners
Ist dem Schuldner wegen einer psychischen Erkrankung die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, kann auch dies zur Unpfändbarkeit eines Pkw des Schuldners „aus gesundheitlichen Gründen" führen, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Erkrankung teilweise zu kom-pensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben, wozu auch das etwa nötige Aufsuchen von Ärzten gehört, wesentlich zu erleichtern.
Öffentliches Recht: BVerwG, Urteil vom 29.3.2022, 4 C 6/20: Ermessensentscheidung nach § 31 I BauGB vermittelt keinen Drittschutz
Die Feuerwehr ist unbestritten eine zentrale Einrichtung des öffentlichen Lebens – nur möchte nicht jeder sie zum Nachbarn haben. Das zeigt das Urteil des BVerwG, das auf die Klage des Nachbarn eines geplanten Feuerwehrgerätehauses erging. In den Entscheidungsgründen hat das Gericht vor allem das ungeschriebene Erfordernis der Gebietsverträglichkeit geprüft und ist der Frage nachgegangen, ob die Ermessensentscheidung gem. § 31 I BauGB drittschützend ist.
Strafrecht: OLG Düsseldorf Urteil vom 24.05.2022, III-2 RVs 15/22: Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei Observation
Im Bereich des Strafprozessrechts ist die Verwertbarkeit von sog. „Zufallsfunden“ ein klassisches Prüfungsthema. Die StPO hat hierzu Regelungen getroffen, die auf dem Gedanken des „hypothetischen Ersatzeingriffs“ basieren. Die ausgewählte Entscheidung beschäftigt sich in diesem Kontext mit einer sehr interessanten Auslegungsfrage zum Begriff „bestimmte Straftaten“: Ist dieser Begriff mit „Katalogtaten“ gleichzusetzen?
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