Zwar hat sich das BVerfG bereits mehrfach mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr befasst. Diese Entscheidungen befassten sich jedoch mit Einsätzen im Rahmen von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit. In dem aktuellen Urteil war hingegen über einen unilateralen Evakuierungseinsatz der Bundeswehr zur Rettung deutscher Staatsangehöriger zu befinden.