Seit dem 01.01.2018 gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es soll die sozialen Medien dazu einerseits dazu bringen, rechtswidrige Inhalte zuverlässiger zu entfernen, und andererseits der Verbreitung von „Hassrede“ und gefälschten Meldungen (Fake News) besser Einhalt zu gebieten. Andere, darunter der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, befürchten ein „overblocking“, mithin eine Gefährdung der Meinungsfreiheit und warnen vor staatlicher Zensur. Welche Fernwirkung dieses Gesetz auf die Wirksamkeit von AGB hat, zeigt die vorliegende Entscheidung des OLG Dresden. Das Gericht musste entscheiden, ob und wann die Löschung von Beiträgen auf Social-Media-Plattformen zulässig ist.