Das OLG Braunschweig befasst sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Möglichkeit eines tatbestandsausschließenden Einverständnisses in die Wegnahme beim Raub. Während ein abgenötigtes Einverständnis den Tatbestand des § 249 I StGB nicht ausschließt, ist ein wirksames Einverständnis doch dann denkbar, wenn dieses bereits vor Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels erteilt wurde. Des Weiteren befasst sich das OLG mit der Auswirkung eines bestehenden Mitgewahrsams des Täters auf das Vorliegen einer Wegnahme.