Liebe Leserinnen und Leser,
der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben eine Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) beschlossen (BGBl. Teil I, Nr. 147 vom 13.6.2023, S. 1 ff.). Die Änderung ist am 14.6.2023 in Kraft getreten. Das Gesetz beruht auf einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (BT-Drs. 20/5370) und einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (BT-Drs. 20/6015).
Aktualisierung im Volltext