Liebe Leserinnen und Leser,
der Thüringer Landtag hat am 30.09.2016 das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) beschlossen. Der Gesetzentwurf findet sich in LT-Drs. 6/1840, die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses in LT-Drs. 6/2714.
Aktualisierung im Volltext