Liebe Leserinnen und Leser,
mit Wirkung ab 01.01.2018 werden die Paragrafen im arbeitsrechtlichen Teil erheblich umbeziffert. Aus § 95 SGB IX wird nun § 178 SGB IX, aus § 81 SGB IX wird § 164 SGB IX, die Vorschriften zum Kündigungsrecht (§§ 85 – 92 SGB IX) werden sich in §§ 168 bis 175 SGB IX inhaltlich unverändert finden und aus § 84 Abs. 2 SGB IX (der Norm des BEM) wird § 167 Abs. 2 SGB IX.
Außerdem: Änderung zum MuSchG
Aktualisierung im Volltext