Liebe Leserinnen und Leser,
der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 12.12.2018 das 4. Gesetz zur Änderung des Justizgesetzes NRW (JustG
NRW) beschlossen. Es ist am 01.01.2019 in Kraft getreten.
Das Gesetz beruht auf einem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 17/3580).
Aktualisierung im Volltext