Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Hessische Landtag hat am 17.12.2015 das Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften beschlossen, das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beruht im Wesentlichen auf einem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 19/2200) sowie einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen (LT-Drs. 19/2709). Es handelt sich um ein sog. Artikel-Gesetz, das mehrere bereits bestehende Gesetze ändert.
Aktualisierung im Volltext