Liebe Leserinnen und Leser,
der Landtag von Brandenburg hat am 13.03.2019 das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes (GVBl. Teil I 2019, Nr. 3) beschlossen. Das Gesetz ist am 02.04.2019 in Kraft getreten. Es beruht auf einem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 6/9821) und einer Beschlussempfehlung des zuständigen Landtagsausschusses (LT-Drs. 6/10824).
Aktualisierung im Volltext