Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
der Landtag von Baden-Württemberg hat am 14.10.2015 das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften beschlossen (LT-Drs. 15/7573), das am 01.12.2015 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beruht auf einem Gesetzentwurf der Landesregierung (LT-Drs. 15/7265) sowie der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Innenausschusses (LT-Drs. 15/7480). Es handelt sich um ein sog. Artikel-Gesetz, das mehrere bereits bestehende Gesetze ändert.
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