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EuGH - Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.7.2019, C-240/18 P

Im Jahr 2015 meldete die klagende Constantin Film Produktion GmbH beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) das dem Titel eines erfolgreichen deutschen Films entsprechende Wortzeichen "Fack Ju Göhte" zur Eintragung als Unionsmarke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen an. Die Anmeldung wurde zurückgewiesen, weil das Wortzeichen gegen die guten Sitten verstoße. Das EUIPO vertrat die Ansicht, die Wörter "Fack Ju" würden genauso ausgesprochen wie der englische Ausdruck "fuck you" und stellten daher eine geschmacklose, anstößige und vulgäre Beleidigung dar, durch die der hochangesehene Schriftsteller Johann Wolfgang von Goethe posthum beleidigt werde.

Die Entscheidung, mit der das EUIPO die Eintragung der Marke "Fack Ju Göhte" abgelehnt hat, sollte nach Ansicht von Generalanwalt Bobek aufgehoben werden. Die beleidigende und vulgäre Natur der Marke wurde nicht in Bezug auf einen speziellen sozialen Kontext zu einer bestimmten Zeit nachgewiesen. (EuGH, C-240/18 P: Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.7.2019)

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