Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

VGH München, Urteil vom 13.02.2025, 9 N 24.940

Einordnung: Baurecht

Konkret: § 14 BauGB

Kernaussagen: Die gesetzliche Voraussetzung, dass die Veränderungssperre zur Sicherung der Planung erlassen wird, ist nur erfüllt, wenn die mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitete Planung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Veränderungssperre ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll und wenn diese Planung nicht an schon zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens erkennbaren, nicht behebbaren Mängeln leidet.

Von einer Verhinderungsplanung ist auszugehen, wenn der zu sichernde Bebauungsplan keine positive Planungskonzeption hat oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken. Ein solcher Fall ist aber nicht schon dann gegeben, wenn der Hauptzweck der Festsetzungen in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht.

Das Problem ist examensrelevant und wird in unseren Crashkursskripten Öffentliches Recht behandelt. Die Entscheidung erscheint außerdem in unserer Ausbildungszeitschrift RA in der Ausgabe 04/2025

Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Sie top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhalten Sie als Abonnenten von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel