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VGH Mannheim, Beschluss vom 27.02.2025, 13 S 15/25

Einordnung: Straßenverkehrsrecht

Konkret: § 45 I 1 StVO

Kernaussagen:
Die regelmäßige Nutzung einer Straße oder eines Weges als bloßer Verkehrsteilnehmer kann grundsätzlich keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein verkehrsregelndes Einschreiten nach § 45 I 1 StVO begründen.

Fazit:
Unfall? Sofort Polizei und Versicherer informieren. Nicht erst schlafen gehen und später melden.

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