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VG Stuttgart, Urteil vom 27.1.2025, 6 K 4450/24

Einordnung: Baurecht

Konkret: Begrünungsgebot der Landesbauordnung

Kernaussagen: 

Eine mit einem Unkrautvlies abgedeckte und mit Schotter aufgeschüttete Gartenfläche widerspricht dem bauordnungsrechtlichen Begrünungsgebot auch dann, wenn sie mit Pflanzen durchsetzt wird.

Das Problem ist examensrelevant und wird in unseren Crashkursskripten Öffentliches Recht behandelt. Die Entscheidung erscheint außerdem in unserer Ausbildungszeitschrift RA in der Ausgabe 04/2025.

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