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VG Osnabrück, Beschluss vom 15.06.2021, 1 B 24/21

Einordnung: Grundrechte / Staatshaftungsrecht

Konkret: Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

Kernaussagen: Auf den Antrag einer zur LUCA-App in Konkurrenz stehenden Firma (Antragstellerin) aus der Region hat das VG Osnabrück dem Landkreis Osnabrück (Antragsgegner)im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, auf der Website www.corona-os.de die Unterstützung der LUCA-App ohne die neutrale Darstellung weiterer digitaler Lösungen zur Kontaktnachverfolgung zu bewerben.

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