Einordnung: Grundrechte / Staatshaftungsrecht
Konkret: Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
Kernaussagen: Auf den Antrag einer zur LUCA-App in Konkurrenz stehenden Firma (Antragstellerin) aus der Region hat das VG Osnabrück dem Landkreis Osnabrück (Antragsgegner)im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, auf der Website www.corona-os.de die Unterstützung der LUCA-App ohne die neutrale Darstellung weiterer digitaler Lösungen zur Kontaktnachverfolgung zu bewerben.