Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

VG Hamburg, Beschluss vom 10.08.2020, 3 E 3336/20

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist nicht verpflichtet, Schüler und Lehrpersonal zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Schulunterrichts zu zwingen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.