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VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.04.2020, 20 L 516/20

Die Eltern eines vierjährigen schwerstbehinderten Mädchens, das in einer Einrichtung in Unna lebt, haben ein Besuchsrecht für das Wochenende als Ausnahme vom entgegenstehenden Verbot nach der Coronaschutzverordnung.

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