Einordnung: Schulrecht
Konkret: Gewaltdelikt in der Mittagspause in der Nähe der Schule
Kernaussage: Schulordnungsmaßnahmen können auch bei pflichtverletzendem Fehlverhalten eines Schülers außerhalb des Schulgeländes verhängt werden, wenn ein direkter Zusammenhang zum Schulverhältnis besteht, insbesondere wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt.