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VG Düsseldorf, Beschluss vom 4.4.2025, 18 L 1171/25

Einordnung: Schulrecht

Konkret: Gewaltdelikt in der Mittagspause in der Nähe der Schule

Kernaussage: Schulordnungsmaßnahmen können auch bei pflichtverletzendem Fehlverhalten eines Schülers außerhalb des Schulgeländes verhängt werden, wenn ein direkter Zusammenhang zum Schulverhältnis besteht, insbesondere wenn das Fehlverhalten unmittelbar in den schulischen Bereich hineinwirkt.

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