Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

VG Darmstadt, Urteil vom 30.10.2025, 1 K 2792/24.DA

Einordnung: Grundrechte

Konkret: Art. 4 I, II GG

Kernaussage: Es ist mit Art. 4 I, II GG vereinbar, eine Bewerberin um die Einstellung als Staatsanwältin oder Richterin abzulehnen, die sich weigert, für die Dauer des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten ihr aus religiösen Gründen getragenes Kopftuch abzulegen.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel