Versandkostenfreie Lieferung von Skripten und Karteikarten

OVG Magdeburg, Beschluss vom 22.12.2023, 2 L 53/23

Einordnung: Baurecht

Konkret: Abstandflächen

Kernaussagen: Bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts über Abstandsflächen ist das der Behörde gem. § 79 S. 1 BauO LSA eingeräumte Ermessen in aller Regel dahin auf Null reduziert, dass gegen das baurechtswidrige Vorhaben eingeschritten werden muss.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Hierzu passende Artikel